Kredit vorzeitig zurückzahlen: Rechte, Kosten und Vorfälligkeitsentschädigung
- Einen gewöhnlichen Ratenkredit dürfen Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.
- Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei Ratenkrediten gesetzlich gedeckelt ist.
- Die ersparten Zinsen sind meist deutlich höher als die Entschädigung – vor allem früh in der Laufzeit.
- Bei Baufinanzierungen gelten strengere Regeln; hier kommt es stark auf den Vertrag an.
1. Darf ich meinen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja – bei einem gewöhnlichen Verbraucherkredit, etwa einem Konsum- oder Autokredit, haben Sie das gesetzliche Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Eine teilweise Rückzahlung entspricht dabei einer Sondertilgung.
Zahlen Sie vorzeitig zurück, verringern sich die Gesamtkosten des Kredits: Zinsen und laufzeitabhängige Kosten fallen für die Zeit nach der Rückzahlung nicht mehr an.
2. Was kostet das? Die Vorfälligkeitsentschädigung
Hat die Bank Ihnen einen festen Sollzins zugesagt, entgehen ihr durch die vorzeitige Rückzahlung geplante Zinseinnahmen. Dafür darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Ratenkrediten ist diese gesetzlich begrenzt auf höchstens:
- 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn die restliche Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt,
- 0,5 %, wenn die restliche Laufzeit höchstens ein Jahr beträgt,
- und in keinem Fall mehr als die Zinsen, die Sie bis zum regulären Ende noch gezahlt hätten.
Keine Entschädigung fällt unter anderem an, wenn der Zinssatz veränderlich ist, wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung erfolgt, die genau dafür abgeschlossen wurde, oder wenn der Vertrag unzureichende Angaben zur Berechnung enthält. Manche Banken verzichten außerdem freiwillig auf die Entschädigung.
3. Rechenbeispiel
Kredit über 25.000 € zu 5 % Sollzins mit 500 € Monatsrate (reguläre Laufzeit 57 Monate):
| Ablösung nach | Restschuld | max. Entschädigung | ersparte Zinsen |
|---|---|---|---|
| 24 Monaten (Restlaufzeit 33 Monate) | 15.030,57 € | 150,31 € (1 %) | 1.061,73 € |
| 50 Monaten (Restlaufzeit 7 Monate) | 3.046,39 € | 15,23 € (0,5 %) | 45,92 € |
Berechnet mit dem Kreditrechner auf dieser Website. Die tatsächliche Entschädigung kann niedriger sein oder ganz entfallen.
Auch im ungünstigsten Fall überwiegt hier die Zinsersparnis deutlich. Je früher Sie ablösen, desto größer der Vorteil.
Wie viel sparen Sie bei vorzeitiger Rückzahlung?
Zum Kreditrechner4. Sonderfall Baufinanzierung
Bei Immobilienkrediten gelten andere Regeln, und die Entschädigung ist nicht auf einen festen Prozentsatz begrenzt:
- Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich nur möglich, wenn sie im Vertrag vereinbart ist – etwa als jährliches Sondertilgungsrecht – oder wenn ein berechtigtes Interesse besteht, zum Beispiel beim Verkauf der Immobilie. Die Bank kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die schnell mehrere Tausend Euro betragen kann.
- Nach zehn Jahren: Ist der Kredit seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie einen Vertrag mit fester Zinsbindung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Entschädigung.
- Veränderlicher Zins: Kredite mit variablem Zins können in der Regel mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Lassen Sie sich die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen immer schriftlich geben und im Zweifel prüfen, etwa von einer Verbraucherzentrale.
5. Ratenwechsel und Ratenpause
Statt ganz abzulösen, möchten manche ihre Rate erhöhen oder vorübergehend aussetzen. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel nicht – es kommt auf Ihren Vertrag oder eine Vereinbarung mit der Bank an. Bedenken Sie: Eine Ratenpause verlängert die Laufzeit, und in dieser Zeit laufen die Zinsen weiter. Eine höhere Rate spart dagegen Zinsen. Beides können Sie im Kreditrechner mit der Option „Rate mit Änderungen“ durchrechnen.
6. Praktische Tipps
- Ablösesumme anfordern: Lassen Sie sich von der Bank schriftlich bestätigen, welcher Betrag zu welchem Stichtag fällig ist.
- Entschädigung prüfen: Vergleichen Sie die geforderte Summe mit den gesetzlichen Obergrenzen.
- Gegenrechnen: Stellen Sie ersparte Zinsen und Entschädigung gegenüber.
- Nachweis aufbewahren: Heben Sie die Bestätigung über die vollständige Rückzahlung gut auf.
- Notgroschen behalten: Lösen Sie nicht mit Ihrem gesamten Ersparten ab.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Kredit- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: September 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.